Das Notariat arbeitet anders als die Anwaltskanzlei: Es beurkundet, betreut Grundstücks- und Gesellschaftsvorgänge und führt Verwahrungsgeschäfte — mit strengen Formvorschriften und einer Aktenführung, die jede Beurkundung überdauern muss. Für Fachangestellte heißt das planbare Abläufe statt Fristendruck, für Volljuristinnen und Volljuristen einen eigenen Zugangsweg über den Anwärterdienst beziehungsweise die Anwaltsnotariatsprüfung. Achten Sie auf die Amtsform (Nur-Notariat oder Anwaltsnotariat), den Zuschnitt der Sachgebiete und darauf, wie die Vertretung organisiert ist.
Notar Dr. Benjamin Herz
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